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Mitglied werden

Ihr wollt Mitglied im Poliklinik Syndikat – Dachverband der solidarischen Gesundheitszentren e.V. werden? Dann kontaktiert uns für eine Aufnahmeberatung unter: kontakt@poliklinik-syndikat.org

Gemäß unserer Satzung gibt es einige Bedingungen, die ihr erfüllen müsst, bevor ihr Mitglied werdet. In unserer Beratung unterstützen wir euch dabei, diese zu erfüllen. Hier findet ihr außerdem unsere Anleitung zur Gründung eines solidarischen Gesundheitszentrums.

Formale Bedingungen:

  1. Es können ausschließlich juristische Personen ordentliches Mitglied werden, deren Ziel es ist, ein solidarisches Gesundheitszentrum mit interprofessionellem Ansatz und einem Fokus auf Gemeinwesenarbeit zu eröffnen und zu betreiben.

  2. Die juristischen Personen müssen als Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. §52 AO erfüllen.

  3. Die juristischen Personen müssen zudem die anerkannte Gemeinnützigkeit gem. §52 AO nachweisen können.

Was ist eine juristische Person?
Unter dem Begriff juristische Person versteht man Organisationen, die mit einer allgemeinen Rechtsfähigkeit ausgestattet ist (d.h. Träger von Rechten und Pflichten ist). Juristische Personen des Privatrechts sind u.a. eingetragene Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften (GmbH) oder Genossenschaften. Im Gegensatz zur juristischen Person werden einzelne Menschen als natürliche Person bezeichnet. In unserem Fall bedeutet das, dass keine Einzelpersonen ordentliches Mitglied im Syndikat werden können.

Finanzielle Unterstützungen erhalten wir durch Spenden und folgenden Institutionen:

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